Bondage – Der rechtliche Aspekt

Bondage muß immer zwischen Menschen geschehen, die sich freiwillig, im vollen Bewußtsein dessen, was sie tun und unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften in diese spannende Erfahrung begeben.

Der Verlust der Einvernehmlichkeit macht aus einer
Bondage-Session eine Freiheitsberaubung, wer dann noch mit seinem wehrlosen Gegenüber Sex macht, begeht eine sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung, kommt es dann zu irgendwelchen Schäden wie z.B. blauen Striemen oder Nervenreizungen, kommt auch noch eine Körperverletzung dazu.

Diesem Problem ist man als DOM immer wieder ausgesetzt, da es durchaus sein kann, dass die Sub im Nachinein sich doch nicht mehr so ganz sicher ist, ob sie wirklich alles freiwillig mit gemacht hat, und im schlimmsten Fall rechtliche Schritte einleitet.

Vertrag

Natürlich ist oft ein Sub-Vertrag oder ähnliches vereinbart worden, allerdings hat dieser keinerlei rechtliche Gültigkeit, da er sittenwidrig ist. Im Falle eines Rechtsstreit muss man daher schon Glück haben, dass der Richter die Situation richtig erkennt.

Da Bondage aber ein für beide Seiten lustvolles sexuelles Spiel sein soll, muß besonders die oder der Aktive Handwerkszeug haben, um sich mit seinem Opfer zu verständigen und das Opfer seinerseits muß in der Lage sein, mit eindeutigen Signalen, sein Gegenüber auf dem Laufenden zu halten.
In der nichtkommerziellen SM-Subkultur hat sich eine ganze Palette von Codes und Sicherheitswörtern herausgebildet, die auch derjenige kennen und verstehen sollte, der „nur“ auf Bondage steht und nichts mit der Szene zu tun haben möchte. Gerade dann, wenn „Bitte nicht“ und „Nein, Nein!“ Bestandteil eines Bondage-Spieles ist, braucht man Zeichen, die nicht fehlinterpretierbar sind.

Safeword

Man unterscheidet Abbruchcodes, die sowohl ein Wort sein können, als auch ein Signal. In der deutschen Subkultur hat man sich auf das Safeword „Mayday“ geeinigt, aber auch andere Worte wie z.B. Zirkus oder Marmelade sind möglich. Wer sein Bondage-Spiel so erweitert, daß der Passive geknebelt ist, sollte sich auf ein Handzeichen zum Abbruch verständigen.
Da ein Abruchcode etwas ist, was der Passive aktiv benutzen muß, es aber Situationen gibt, in denen der Passive dazu nicht mehr in der Lage ist (z.B. bei einem emotionalen Absturz oder weil er zu den Personen gehört, die nicht „Nein“ sagen können), haben sich „Bestätigungscodes“ entwickelt. Das kann ein erwiderter Kuß sein, ein Blickwechsel oder eine bejahende Antwort auf die Frage, ob denn alles OK sei.

Ampelcode

Eine dritte Kategorie von Sicherheitswörtern dient der Feinsteuerung. Zu dieser Gruppe gehört der Ampelcode: Grün – mehr, weitermachen; Gelb – weniger, weitermachen in geringerer Inten-sität; Rot – Stop, ich brauche eine kurze Pause. Individuelle Alternativen sind dazu möglich.

Jedenfalls sollte man sich vorher auf gemeinsam anerkannte Sicherheitsworte einigen, damit es nicht zu vermeidbaren Mißverständnissen kommt.

Beitragsbild von Dainis Graveris von Pexels
Textausschnitte teilweise aus „Das Bondage-Handbuch“ von Matthias T. J. Grimme, copyright 1999 by Charon Verlag