FFP-2, KN95, N95 – Maskenpflicht

Ich bin weder Verschwörungstheoretiker, noch Corona-Leugner, allerdings fühle ich mich aktuell durch das Robert-Koch-Institut, sowie die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, und der Bundesregierung von Österreich ein wenig verarscht.

Über 1 Jahr lang wurde uns auf sämtlichen öffentlichen Kanälen weis gemacht, dass ein Schal oder Tuch, sowie selbstgenähte MNS ausreichend Schutz vor Covid-19 bieten. Haben uns die Regierungen und das RKI hier wissentlich in die Irre geführt und stillschweigend eine Gefährdung der Gesundheit und das Leben aller Menschen hingenommen?


Ich selbst habe dies nie wirklich geglaubt und habe aus diesem Grund, sowie aus dem Grund, dass ich als Asthmatiker zur Risikogruppe gehöre schon immer eine KN95-Maske mit Ausatmungsventil getragen.

Mir ist durchaus bekannt, dass die KN95-Maske nur mich selbst schützt und nicht mein Umfeld, aber das ist mir persönlich egal, denn jeder der selbst eine Maske trägt ist schliesslich ebenfalls geschützt.

Nun plötzlich sollen nur noch die FFP-2- und OP-Masken schützen? Mal abgesehen davon, dass die OP-Masken mehr als genug Luft an den Seiten durchlassen. Aber will man mir nun wirklich erklären, dass KN95- und N95-Masken nicht mehr ausreichend helfen, obwohl diese die selbe Sicherheitsklasse wie die FFP-2-Maske haben?

Der Unterschied zwischen FFP-2-, KN95- und N95-Masken ist erstmal nur das Herstellungsland. FFP-2 kommt aus Europa, KN95 aus Asien und N95 aus den USA. Ansonsten haben sie grösstenteils dieselben Schutzmassnahmen, wobei die Filterwirksamkeit bei den KN95- und N95-Masken sogar um 1% besser ist als bei den FFP-2-Masken ist. Darüber hinaus ist der Einatemwiderstand bei den FFP2-Masken am geringsten, der Ausatemwiderstand jedoch am höchsten.

Quelle: 3M, November 2020. Revision 5.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Masken-Normen, wie z.B. KF95 (Korea), CPA (§ 9 Absatz 2 MedBVSV), P2 (Australien), DS2/DL2 (Japan) und weitere.

In Deutschland sind Tragezeitbegrenzungen in der DGUV – Regel 112 – 190 vorgegeben (120 Minuten für Masken mit Ausatemventil und 75 Minuten für Masken ohne Ausatemventil). Innerhalb dieser Vorgaben können Partikelmasken getragen werden, bis sie verschmutzt, oder beschädigt sind oder das Atmen damit schwerer fällt. Danach muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.

Dennoch sind FFP-2-Masken ab demnächst im öffentlichem Nah- und Fernverkehr verpflichtend?

Wer in einer deutschen Grossstadt, wie beispielweise Hamburg, Berlin oder München mit dem öffentlichen Nahverkehr unterwegs ist, kennt es ganz gut, dass beispieweise der tägliche Arbeitsweg bis zu 2 Stunden andauern kann. Noch massiver ist die Belastung für Berufspendler, wie mich. Von Götzis, Österreich nach Rellingen, Schleswig-Holstein bin ich bis zu 14 Stunden am Stück unterwegs.
Kann mir einmal jemand erklären, wie sich dies ein Normalverdiener leisten soll, wenn er täglich seine Partikelmaske bis zu 5x oder als Berufspendler wöchentlich bis zu 10x wechseln müsste?

Die Reinigung der Masken ist zwar theoretisch möglich, aber weder vom Hersteller empfohlen noch praktisch wirklich effektiv.

Auf Empfehlung des Gesundheitsministeriums benutzen Krankenhäuser, Praxen und Pflegeheime Schutzmasken mehrfach, nachdem sie auf 70 Grad erhitzt wurden. Das zuständige Fachinstitut stellt nun fest: Diese Methode ist ungeeignet. Das Coronavirus wird laut einem Medienbericht durch das vom Bund empfohlene Aufbereitungsverfahren von Atemschutzmasken nicht vollständig abgetötet. Das berichtet das ZDF-Magazin „Frontal 21“ unter Berufung auf ein Papier des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Darin heißt es demnach, dass das bisherige von der Bundesregierung befürwortete Aufbereitungsverfahren „nicht ausreicht, um eine vollständige Inaktivierung infektiöser Viruspartikel auf den inkubierten Masken zu erzielen“.

Darüber hinaus ist es nachweislich bewiesen, dass das Tragen von Atemschutzmasken ohne Ein-/Ausatmungsventil die Zufuhr von frischen Sauerstoff verringert und somit die Atmung erschwert. Dies vermag zwar nur wenige Prozent betragen <5%, aber da ich als schwerer Asthmatiker schon unter normalen Umständen lediglich eine Atemluftzufuhr von 50-57% und beim Ausatmen sogar nur bei 34 – 37% gegenüber einer gesunden Person habe, sind diese wenigen Prozentpunkte schon eine erhebliche Belastung.

Ich werde definitiv nicht auf ein Ein-/Ausatmungsventil verzichten!

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Fazit

Wenn eine Regierung der Meinung ist FFP-2-Masken ohne Ein-/Ausatmungsventil verpflichtend einzuführen, ist dies einer versuchten Körperverletzung gleich zustellen. Hier gegen werde ich persönlich, wenn notwenig auch rechtliche Schritte einleiten.
Ich bin kein Maskengegner, aber ich schütze mich so, wie ich es für richtig halte. Daher bleibe ich bei meiner KN95-Maske mit Ein-/Ausatmungsventil und austauschbaren 3-Lagen-Aktivkohle-Filter.

Beitragsbild von cottonbro von Pexels

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