Absicherung einer 1,5mm2 Aderleitung mit 16A

Ich habe hier in Österreich gelernt, dass man hier 1,5mm2-Aderleitungen immer mit 13A bzw. 10A und 2,5mm2-Aderleitungen immer mit mindestens 16A. Da ich dies in Deutschland anders gelernt habe, habe ich mir dies einmal genauer angesehen.

ÖVE Normen

Gemäß ÖVE EN1-3-41 Punkt 41.4.3.1 gilt:
Die gebäuchlichsten Verlegearten von Leitungen und Kabeln sind in Tab. 41-4 beschrieben. Der Zusammenhang mit den Bemessungsströmen ist der Tab. 41-2 zu entnehmen. Die Bemessungsströme sind unter der Voraussetzung ermittelt, dass Leitungen bzw. Kabel jeweils einzeln verlegt werden. Unberücksichtigt ist die Häufung, d. h. eine mögliche gegenseitige Wärmebeeinflussung der Leitungen bzw. Kabel.


Damit sind die §§
41.4.3.2 Häufung
41.4.3.3 Gleichzeitigkeit
41.4.3.4 Verlegeabstand
41.4.3.5 Aderzahl
41.4.3.6 Verlegen im Rohr
zu berücksichtigen, sowie
41.4.4 Umgebungstemperaturen und
41.4.5 Betriebsart
zu beachten.

Und zusätzlich ist gemäß ÖVE/ÖNORM E 8015 § 5.2.1 und TAEV Teil II Abschnitt 2.4 zu beachten: „(2) Der gesamte Spannungsabfall für den Bereich von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis zum letzten Verbrauchsgerät ist mit 4% der Nennspannung begrenzt. Von diesen 4% Gesamtspannungsabfall ist 1% für den Spannungsabfall im Bereich von der Übergabestelle des Netzbetreibers bis zur Messeinrichtung (Zähleranlage) reserviert (siehe ÖVE/ÖNORM E 8015-1 sowie ÖVE/ÖNORM EN 60038) Für die Berechnung des Spannungsabfalls ist der Nennstrom der vorgeschalteten Überstrom-Schutzeinrichtung zu Grunde zu legen.


Daher ist vom Zähler bis zu den Stromverbrauchseinrichtungen der Höchstwert von 3% Spannungsabfall für den Nachzählerbereich nicht zu überschreiten.

Insoweit gibt es also keine wirklichen Unterschiede zur VDE.

Ebenso spielt auch hier wieder die Verlegeart eine grosse Rolle

Aus der Tabelle ÖVE EN1 Teil3 41-4 kann der maximal zulässige Nennstrom IN der Sicherung heraus gelesen werden. Die folgenden Tabellen sind nach Verlegeart gesondert und verdeutlichen so die Unterschiede bezüglich Strombelastbarkeit auf Grund der Umgebungsbedingungen:

Verlegeart A
Aderleitungen in Rohr, in wärmedämmenden Materialien in Wänden, Decken oder Fußböden verlegt

IN des LSS Typ B, C, D 1~ 1.5=13A, 2.5=20A, 4=25A
IN des LSS Typ B, C, D 3~ 1.5=13A, 2.5=16A, 4=25A

Verlegeart B

Aderleitungen in Rohren oder Kanälen, auf Wänden oder Decken oder in Wänden, Decken oder Fußböden aus Mauerwerk oder Beton verlegt

IN des LSS Typ B, C, D 1~ 1.5=16A, 2.5=25A, 4=25A
IN des LSS Typ B, C, D 3~ 1.5=16A, 2.5=20A, 4=25A

Somit kann man also nicht pauschal behaupten, dass eine Absicherung bei 1,5 mm2 zwangsläufig mit 16A nicht zulässig wäre.

Beitragsbild von Ksenia Chernaya von Pexels