3-G am Arbeitsplatz

Als geimpfte Person könnte ich es mir natürlich auch einfach machen, denn ich bin ja zu 95% geschützt und daher brauche ich mir weniger Gedanken machen.
Aber als Mensch und Bürgerrechtler sehe ich hierin einen schwerwiegenden Verstoss gegen die Menschenrechte.

Art. 3 und 23 AEMR

Art. 3:
«Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.»

Art. 23:
1. «Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.»

Durch die Ratifizierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben sich alle UN-Mitgliedsstaaten, sowie durch die Ratifizierung der Europäischen Charte der Menschenrechte alle EU-Staaten dazu verpflichtet die Menschenrechte zu schützen und einzuhalten.

Die indirekte Impfpflicht ist alleine schon ein Verstoss gegen die Menschenrechte, bzw. gegen das Recht auf Unversehrtheit, denn bei allem Nutzen der Impfung darf man nicht vergessen, dass die Impfung auch einen nicht unerheblichen Umpfang an Nebenwirkungen hat, welche gesundheitsschädigend und sogar vereinzelnd tödlich sein können.
Gleichzeitig darf der Nutzen der Impfung natürlich nicht ausser Acht gelassen werden, aber genau hier gibt es noch keine 100% ige Sicherheit. Auch geimpfte Personen können sich infizieren und das Virus weitergeben. Es gibt zwar eine erhöhte Chance, dass er keinen schweren Verlauf gibt, aber auch das kann nicht garantiert werden.

Die Anwendung der 3-G-Regel am Arbeitsplatz stellt nun allerdings eine weitere unzumutbare Härte gegen Menschen dar, welche sich nicht impfen lassen wollen, insbesondere wenn die Tests nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Des Weiteren ist nicht gesichert, dass es keine gesundheitlichen Folgen hat, wenn man sich ständig testen lässt, denn durch das ständige Einführen des Teststäbchens kann es zu Irritationen der Schleimhäute in Nasen- und/oder Rachenbereich kommen.

Verfassungsbeschwerde

Was in Deutschland relativ einfach und problemlos möglich ist, ist die Verfassungsbescherde gegen diese und andere Verordnungen, allerdings kann es Jahre dauern, bis eine Entscheidung getroffen wurde. Hier in Österreich ist diese nicht ganz so einfach, aber dennoch möglich.

Ebenfalls möglich wäre eine Beschwerde beim Internationalen Gerichtshof für Menschenrechte in DenHaag, allerdings ist dies um einiges schwerer umzusetzen und erfordert in der Regel auch einiges an finanziellen Mitteln, die nicht jeder aufbringen kann.

Seit Corona ist zumindest eines sicher, die Menschenrechte, so wie wir sie kennen waren noch nie so sehr in Gefahr seit dem es sie gibt.

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