WhatsApp & Co. – Wie war das jetzt mit dem Datenschutz?

Nachdem wir im Januar noch über das Aus von WhatsApp spekuliert haben, hat sich wieder einmal gezweigt, dass sich zwar viele beschweren können, aber selbst etwas ändern tut kaum einer. Somit hat WhatsApp noch immer alle Daten im Griff und teilt diese fröhlich mit Facebook und all seinen Vertragspartnern.
Aber auch die anderen Messenger, wie Signal, Threema und Telegram haben wir uns genauer angesehen und so ist es nun soweit das man 4-5 verschiedene Messenger auf dem Smartphone hat, damit man mit allen Freunden und Bekannten in Kontakt bleiben kann.
Ich selbst könnte nun noch den neuen Datenschutz-Messenger TeleGuard in den Raum werfen, aber den nutze ich ohnehin nur mit meinen wichtigsten Kontakten, wo Datenschutz wirklich wichtig ist.

Nach neuesten Medienberichten wurde nun bekannt, welche Daten die jeweiligen Messenger an die Strafverfollgungsbehörden im Falle des Verdachts einer Straftat oder einem Terroranschlags herausgeben.
Aber auch wenn man nicht einer Straftat bezichtigt wird, zeigt uns diese Information, was die jeweiligen Messenger in Wirklichkeit über uns wissen.

(Property of the People)

Die wichtigsten Informationen aus dem Dokument zusammengefasst:

  • Apples iMessage: Mit einer Vorladung („Subpoena“) können grundlegende Nutzerdaten, unter einer anderen gesetzlichen Regelung können auch Daten zur Nutzung in den vergangenen 25 Tagen eingefordert werden. Nutzt die Zielperson Apples iCloud für Backups können unter Umständen sogar Nachrichten eingesehen werden, nötig ist dafür ein Durchsuchungsbeschluss („Search Warrant“).
  • Line: Hier kommen US-Strafverfolger ebenfalls unter Umständen an jede Menge Daten, vor allem Nutzerinformationen und Angaben zur Nutzung der App. Mit einem Durchsuchungsbeschluss können hier auch Nachrichteninhalte erlangt werden, wenn die Zielperson keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aktiviert hat.Nur verschickte Medien gebe der Anbieter nicht heraus.
  • Signal: Hier könne man lediglich an Datum und Uhrzeit der letzten Nutzung gelangen.
  • Telegram: Der Anbieter gebe bei Ermittlungen zu Terrorismus unter Umständen IP-Adressen und Telefonnummern an zuständige Behörden, mehr gibt es nicht.
  • Threema: Der Schweizer Anbieter gebe lediglich eine gehashte Telefonnumer und E-Mail-Adresse heraus, wenn die angegeben wurde. Dazu komme der öffentliche Verschlüsselungskey und ein Token für Push-Nachrichten, sowie die Daten der Einrichtung des Accounts und des letzten Logins.
  • Viber: Hier gebe es nur Daten zur Registrierung (darunter auch die genutzte IP-Adresse) und eine Zeitleiste der verschickten sowie empfangenen Nachrichten – aber keine Inhalte.
  • WeChat: Der chinesische Anbieter gebe lediglich Daten zu Accounts von Nicht-Chinesen heraus, darunter den Namen, die Telefonnummer, die E-Mail-Adresse und IP-Adressen.
  • WhatsApp: Je nach gesetzlicher Grundlage der Aufforderung zur Datenherausgabe komme man beim weltweit beliebtesten Messenger an grundlegende Nutzerdaten, Informationen zu geblockten Accounts, zu Adressbüchern und gegebenenfalls sogar Quelle und Ziel jeder Nachricht. Nutzt die Zielperson ein iPhone und hat iCloud-Backups aktiviert, könnten mehr Daten erlangt werden, darunter auch Inhalte der Nachrichten.
  • Wickr: Hier komme man zwar nicht an Nachrichteninhalte, aber abgesehen davon eine Reihe ungewöhnlicher Daten. So könne man ermitteln, wann Accounts eingerichtet wurden, auf wie vielen Geräten ein Account genutzt wird und wann das letzte Mal. Die Zahl der Nachrichten genauso wie die Zahl der damit in Kontakt stehenden Accounts, nicht aber deren Identität. Ein Avatar-Bild könne man sich ebenfalls aushändigen lassen sowie eine begrenzte Zahl an Informationen zur Änderung von Einstellungen.

Datenschutz ja, aber zu welchem Preis?

Nun anhand dieser Auflistung können wir zumindest sehen, dass es den Ermittlungsbehörden nicht immer einfach gemacht wird Daten von uns zu erhalten. Allerdings ist dieser Datenschutz auch gleichzeitig immer ein Schutz für Terroristen, welche hierdurch oftmals nicht identifiziert werden können.
Die Frage, die bleibt ist also was wichtiger ist. Der Schutz der persönlichen Daten oder der Schutz vor Terroranschlägen und Straftaten?

Beitragsbild von Tima Miroshnichenko von Pexels
Quellen: Property of the People; heise.de

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